
(...) Damit sind Züchtungen biologische Verfahren und keine Erfindungen, für sie gilt kein Patentschutz sondern der Sortenschutz. Nach § 2a des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen sind Pflanzensorten und Tierrassen sowie Züchtungsverfahren von der Patentierbarkeit ausgenommen. Ich halte es für sinnvoll, dass auf Züchtungen keine Patente erteilt werden, denn sie bedienen sich biologischer Verfahren und sind keine Erfindungen. (...)