Maximilian Brym
DIE LINKE
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Frage von Max H. •

Frage an Maximilian Brym von Max H. bezüglich Innere Sicherheit

Nachdem ich in diversen Zeitungen immer wieder lese, die Linke und speziell die radikaleren Gruppen innerhalb der Linken seinen verfassungsfeindlich, frage ich mich, wie Sie zur bayrischen Verfassung stehen?

Antwort von
DIE LINKE

„ Die Linke“ und die bayerische Verfassung

Sehr geehrter Herr Häberlein, die Partei „Die Linke“ als verfassungsfeindlich zu diffamieren -wie es die CSU versucht- ist eine Ungeheuerlichkeit. Im Gegensatz zur CSU nimmt die „ Linke“ die Verfassung Bayerns sehr ernst. Jeder der die bayerische Verfassung kennt müsste am kommenden Sonntag „Die Linke“ wählen. Dies will ich Ihnen an einigen Beispielen näher erläutern. In Artikel Artikel 113 der bayerischen Verfassung steht:. „Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.“ Das neue bayerische Versammlungsgesetz welches die CSU durchpeitschte ignoriert diesen Artikel der Verfassung vollständig.

Wirtschaft und Soziales

Im Artikel Artikel 156 der bayerischen Verfassung ist zu lesen:. „Der Zusammenschluß von Unternehmungen zum Zwecke der Zusammenballung wirtschaftlicher Macht und der Monopolbildung ist unzulässig. Insbesondere sind Kartelle, Konzerne und Preisabreden verboten, welche die Ausbeutung der breiten Massen der Bevölkerung oder die Vernichtung selbständiger mittelständischer Existenzren bezwecken.“ Dieser Verfassungsartikel wird von der CSU vollständig negiert. Die größten Parteispenden aus den Konzernen fließen in die Taschen der CSU, aber auch an andere bürgerliche Parteien wie FDP und SPD. Die Monopolisten setzen darauf weiter ihre Zulieferer unter Druck zu setzen und monopolistische Preise zu gestallten. Das Energiepreiskartell ist hierfür ein besonders signifikantes Beispiel. Die angeblich so auf die VERFASSUNG stehende CSU bekämpft an keinem Punkt, die „Zusammenballung wirtschaftlicher Macht“ was eigentlich durch die Verfassung zwingend gefordert wird.

In Artikel Artikel 160 steht geschrieben;. (1) „Eigentum an Bodenschätzen, die für die allgemeine Wirtschaft von größerer Bedeutung sind, an wichtigen Kraftquellen, Eisenbahnen und anderen der Allgemeinheit dienenden Verkehrswegen und Verkehrsmitteln, an Wasserleitungen und Unternehmungen der Energieversorgung steht in der Regel Körperschaften oder Genossenschaften des öffentlichen Rechtes zu.“ Statt diesen Verfassungsartikel als bindend zu betrachten förderten CSU und SPD die Privatisierung der Bahn. Letzteres wird besonders viele Menschen im Flächenland Bayern durch Streckenstillegungen treffen. Ansonsten werden Arbeitsplätze bei der Bahn vernichtet und die Preise für die Kunden der Bahn steigen .
In Absatz 2 des Artikels 160 ist zu lesen:“Für die Allgemeinheit lebenswichtige Produktionsmittel, Großbanken und Versicherungsunternehmungen können in Gemeineigentum übergeführt werden, wenn die Rücksicht auf die Gesamtheit es erfordert. Die Überführung erfolgt auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung.“
Statt diese Verfassungsartikel zu berücksichtigen schreit die konservative bayerische Rechte auf wenn der Saarländer Oskar Lafontaine, in einer Rede im Münchner Gewerkschaftshaus, ähnliche Gedanken in die politische Debatte wirft..
Andere Verfassungsartikel könnten direkt dem Programm der „ Linken“ entnommen sein. Leider kennen die Menschen oftmals die Verfassung Bayerns nicht, denn sonst müssten sie die Forderung aufstellen, die noch herrschende Staatspartei unter die Beobachtung des Verfassungsschutzes zu stellen. Ich will sie mit noch einigen sehr aussagekräftigen Verfassungsartikel konfrontieren, um den Sachverhalt zu verdeutlichen.
In Artikel 167.heißt es: „Die menschliche Arbeitskraft ist als wertvollstes wirtschaftliches Gut eines Volkes gegen Ausbeutung, Betriebsgefahren und sonstige gesundheitliche Schädigungen geschützt.
(2) Ausbeutung, die gesundheitliche Schäden nach sich zieht, ist als Körperverletzung strafbar.
(3) Die Verletzung von Bestimmungen zum Schutz gegen Gefahren und gesundheitliche Schädigungen in Betrieben wird bestraft.
Artikel 168. (1) Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt. Männer und Frauen erhalten für gleiche Arbeit den gleichen Lohn.
(2) Arbeitsloses Einkommen arbeitsfähiger Personen wird nach Maßgabe der Gesetze mit Sondersteuern belegt.
Artikel 169. (1) Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen.“

Mit all diesen Verfassungsartikeln hat das bürgerliche Etablissement in Bayern nichts gemein. Besonders die CSU sorgte dafür, dass sich die bayerische Verfassung fast wie ein Märchenbuch ließt. Verfassungstext und Realität stehen in schreiendem Gegensatz zueinander. Nur die „ Linke“ will diese Kluft schließen. Jede andere Aussage können Sie als billige Wahlkampfinszenierung werten.

Viele Grüße

Max Brym