
(...) Die Antwort auf die allgemeinen Fragen, die Sie stellen, wird Ihnen ohnehin bekannt sein: Die Verurteilung wegen einer Straftat und die Festsetzung der Höhe einer Strafe obliegt ausschließlich unabhängigen Gerichten. Äußerungen von Ermittlungsbeamten sind rechtlich gesehen eine bloße Meinungsäußerung und haben keinerlei Bindungswirkung. Jeder Beschuldigte hat das Recht, einen Verteidiger zu wählen. (...)