
(...) Als Beispiel nenne ich Ihnen einen Sachverhalt, der eine Regelung, die weit über das bereits Bestehende hinausgeht, ad absurdum führen würde: Stellen Sie sich vor, ein Bundestagsabgeordneter wäre mit einer Lobbyvertreterin verheiratet. Das dieser Umstand sicherlich Entscheidungen beeinflusst ist unumstößlich, also müsste die Ehefrau, angesichts der Tatsache verheiratet zu sein, konsequenterweise in das "Lobbyistenregister" aufgenommen werden. Ich glaube dieses Beispiel spricht für sich. (...)