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Antwort von Matthias Rößler
CDU
• 11.08.2014

(...) Hinsichtlich der Kommunen kann ich Ihnen nur mitteilen, dass es wegen der verfassungsrechtlich verankerten kommunalen Selbstverwaltung allein in der Entscheidung der Kommune liegt, wann und auf welchem Weg sie ihre Dokumente öffentlich zugänglich macht. Eine Entscheidung „von oben“ durch den Landtag gibt es in diesen Fällen nicht. (...)

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