
(...) Ich habe damals im Plenum nicht mit meiner Fraktion gestimmt und das BKA Gesetz abgelehnt, da ich die getroffenen Regelungen nicht mit meinem Gewissen vereinbaren konnte. Sie griffen nach meinem Verständnis derart in verfassungsrechtliche Grundrechte ein, dass sie nicht durch polizeiliche Ermittlungstätigkeiten gerechtfertigt werden konnten. (...)