(...) Vorwegnehmen möchte ich an dieser Stelle gern, dass - so sehr ich auch Ihr geschildertes Gefühl der Ungerechtigkeit persönlich nachvollziehen kann - die unterschiedlichen Auswirkungen der beitragsrechtlichen Regelung durch alle zuständigen obersten Bundesgerichte und das Bundesverfassungsgericht geprüft und bestätigt wurden. Demnach waren die rückwirkenden Eingriffe in die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der bereits beschlossenen betrieblichen Direktversicherungsverträge zumindest rechts- und verfassungsmäßig. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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