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Matthias Groote
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Frage von Alexandra L. •

Frage an Matthias Groote von Alexandra L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Groote,

bisher habe ich Sie und Ihre Aussagen immer verteidigt.
Allerdings muss ich gestehen, dass mir -wie auch anderen Dampfern- aufgefallen ist, dass in Ihren Antwortschreiben vom Konjunktiv doch recht inflationärer Gebrauch gemacht wird und meine Verteidigungsversuche immer lahmer ausfallen.

"Könnten" und "sollten", das sind keine konkreten Aussagen, die uns Dampfer weiterhin ruhig halten werden. (consolidated amendment 15)
Geben Sie doch bitte mal Butter bei die Fische und sagen ganz klar, wie das in Zukunft aussehen wird.
Verstehe ich das richtig, dass bei diesen vielen Konjunktiven die eigentliche Aussage lautet: "Alles kann, nichts muss!"? Das heißt doch im Klartext, die einzelnen Regierungen dürfen entscheiden, was Sie für richtig halten, ja? Die einen EU-Länder werden Liquids (oder E-Zigaretten, da legen Sie sich auch nicht gerne fest) frei verkäuflich machen, wenn sie ansonsten die Auflagen erfüllen, andere EU-Länder wiederum werden entscheiden, dass Liquids nur in der Apotheke erhältlich sein werden, weil das ihr Arzneimittelgesetz so vorsieht (z.B. in Deutschland wäre das der Fall).
Für mich ist das ein klarer Fall von Weitergabe des schwarzen Peters!

Es widerspricht auch eindeutig Ihrer eigenen Aussage, dass sie mit diesem Reglement eine Harmonisierung in der Handhabung in den einzelnen EU-Ländern bezüglich der E-Zigarette erreichen wollen. Das ist nicht möglich und ich denke, Sie wissen das auch, nicht wahr?

Zuletzt stellt sich mir die Frage, wie ein Produkt, das keinerlei Heilwirkung aufweist überhaupt die Hürde schaffen soll, jemals das Arzneimittelgesetz zu erfüllen. Das ist eine Contradictio in adiecto! Falls ich dennoch falsch liege, würden Sie es mir und meinen Mitdampfern bitte erklären?

Ihre Antwort erwarte ich gespannt!

Mit freundlichem Gruß
Alexandra Leitner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Leitner,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu der Tabakrichtlinie und zu der Regelung zu E-Zigaretten, über die der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 10. Juli 2013 abgestimmt hat.

Viele der Zuschriften, die mich nach der Abstimmung im Umweltausschuss erreichen, bitten um konkrete Details hinsichtlich der Umsetzung der Tabakrichtlinie. Aufgrund der Fülle der Anfragen möchte ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass sie eine gleichlautende Antwort erhalten.

Zu der Bitte um konkretere Informationen möchte ich folgendes bemerken: Derzeit befinden wir uns noch in einem sehr frühen Stadium des gesamten Gesetzgebungsprozesses. Der Text, der im Umweltausschuss am 10. Juli abgestimmt wurde, wird derzeit juristisch geprüft, danach wird er übersetzt werden. Erst dann sind überhaupt verlässliche Angaben über den genauen Wortlaut des Textes möglich. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Text nach der Abstimmung im Plenum im September auch noch durch weitere Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission laufen wird. Und schließlich sind dann die Mitgliedstaaten gefragt, die ihn dann mithilfe der jeweiligen Richtlinien usw. umsetzen werden.

Beim derzeitigen Stand ist es also nicht möglich, noch konkretere und zugleich verlässliche Angaben zu machen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen den Sachstand mit diesem Schreiben verdeutlichen konnte. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne wieder an mein Büro wenden. Ich möchte Sie jedoch um einige Wochen Geduld bitten, da das Europäische Parlament demnächst in die Sommerpause geht. Ab September sind dann weitere Neuigkeiten zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Groote