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Matthias Groote
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Frage von Alexander M. •

Frage an Matthias Groote von Alexander M. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Herr Groote,

welche Meinung verteten Sie über den Versuch die Privatisierung der öffentlichenTrinkwasserversorgung durch die Hintertür der von der EU Kommission geplanten Vergabe einer "Dienstleistungskonzession" zu ermöglichen ?

Kann das Parlament überhaupt eine Komissionsentscheidung verhindern? Was halten Sie von der Initiative einer "Bereichsausnahme"-Regelung, vorgeschlagen von Ihrer Kollegin Frau Verheyen, CDU ?

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Mahlmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mahlmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Lassen Sie mich eins direkt klar stellen: Wasser ist ein öffentliches Gut von höchster Bedeutung. Es ist deshalb am besten in öffentlicher Hand aufgehoben! Ich und meine Kollegen und Kolleginnen als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sprechen uns deutlich gegen eine Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge aus, nicht zuletzt wenn es um eine lebensnotwendige Aufgabe wie die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser geht! Die Privatisierungswelle hat die Mitgliedsstaaten in den vergangenen beiden Jahrzehnten unterschiedlich hart erfasst. Heute wird deutlich, welch´ drastische soziale Folgen die Veräußerung von Diensten von allgemeinem Interesse hat.

Es ist unsere Überzeugung als Sozialdemokraten, dass Dienstleistungen von öffentlichem Interesse am besten von der öffentlichen Hand erbracht werden. Auf Bestreben unserer Fraktion wurde deshalb mit dem Lissabon-Vertrag die Gestaltungshoheit nationaler, regionaler und lokaler Gebietskörperschaften bei der Ausgestaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge im EU-Vertragsrecht verankert. Die sozialdemokratische Fraktion steht klar hinter diesem in Protokoll 26 der EU-Verträge verankerten Prinzip und der ebenfalls ausdrücklich festgehaltenen Notwendigkeit im Bezug auf die Qualität, die Sicherheit und die Bezahlbarkeit dieser Dienste.

Die nun debattierte Konzessionsrichtlinie, an der sich die aktuelle "Wasserdebatte" entzündet hat, muss jedoch differenziert betrachtet werden. Die Richtlinie sieht keine Privatisierung oder Liberalisierung der Wasserversorgung vor! Bei der Richtlinie handelt es sich um ein Instrument, das einen Rechtsrahmen und Transparenz bei der Vergabe von Konzessionen gewährleisten soll. In mehreren Staaten läuft die Vergabe von Konzessionen nämlich bisher alles andere als transparent ab, da entweder kein oder ein unzureichender Rechtsrahmen vorhanden ist. Gerade dort, wo Aufgaben der Daseinsvorsorge an private Anbieter vergeben werden, brauchen wir aber dringend allgemeine Regeln, die die nötige Transparenz bei der Vergabe, die Qualität und Bezahlbarkeit der Dienste sowie die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und die Umweltverträglichkeit bei der Erbringung sicherstellen. Deshalb befürwortet die Mehrheit der sozialdemokratischen Fraktion auch die grundsätzliche Intention der Konzessionsrichtlinie. In den Verhandlungen war es uns aber besonders wichtig, dass unnötiger Konkurrenzdruck auf die Wasserversorgung in öffentlicher Hand - wie wir sie in bewährter Form in Deutschland vorfinden - vermieden wird, indem letztere explizit aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen wird. Es ist uns dabei unerklärlich, warum sich die Bundesregierung in den Ratsverhandlungen genau dafür nicht stark gemacht hat.

Der nun vorliegende Kompromiss ist für uns nicht akzeptabel. Er sieht vor, die Wasserversorgung lediglich zeitlich begrenzt - bis 2020 - aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie zu nehmen. Bis dahin können bestehende Konzessionen an öffentliche Versorger verlängert werden, wenn 100 Prozent von deren Gesamtumsatz im Wasserbereich aus Aufträgen der öffentlichen Hand stammen. Allgemein sollen künftig Konzessionen an verbundene Unternehmen, wie beispielsweise Stadtwerke, ausgenommen sein, wenn diese mindestens 80 Prozent ihres Gesamtumsatzes aus Aufträgen der öffentlichen Hand generieren. Diese Ausnahmen gehen uns allerdings nicht weit genug, da sie die Unternehmensstrukturen der Stadtwerke und kommunalen Zweckverbände nicht ausreichend berücksichtigen. Nun gilt es den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, dass auch diese sich in den weiteren Verhandlungen für die vorhandenen und bewährten Strukturen der öffentlichen Wasserversorgung in Deutschland stark macht. Wir Sozialdemokarten werden dies jedenfalls mit Nachdruck tun.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Groote