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Matthias Gastel
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Frage von Jochen T. •

Ich will wissen, wie stehen sie zur Tatsache dass Tränengas als Kriegswaffe verboten ist aber zur Anwendung gegen Zivile Demonstranten üblich und legal ist, sollte es Verboten werden?

Schizophren: Als Kriegswaffe verboten, zur Bekämpfung von Protesten ist die chemische Waffe erlaubt und völlig unreguliert. Ein Bericht fordert endlich ein Verbot, da der Missbrauch allgegenwärtig ist
Tränengase werden neben Pfeffersprays regelmäßig von Sicherheitskräften in demokratischen Staaten beim Vorgehen gegen Demonstrationen eingesetzt. Verwendet werden vornehmlich Sprühgeräte, Granaten oder Wasserwerfer. Tränengase wie die häufig verwendeten Gase Chloracetophenon (CN) und 2-Chlorbenzyliden-malonsäuredinitril (CS) oder deren Vorgänger Chloraceton werden wie andere Augenkampfstoffe in der Liste der chemischen Kampfstoffe der OPCW aufgeführt.
In den USA ist der Einsatz von Tränengas in der letzten Zeit aufgrund der antirassistischen Proteste oder davor in Frankreich, Chile oder Hongkong explodiert. Amnesty hat kürzlich in einem Bericht auf Missbrauch in vielen Ländern hingewiesen+dokumentiert.
Quelle:https://www.heise.de/tp/features/Chemiewaffe-Der-Einsatz-von-Traenengas-nimmt-we

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Sehr geehrter Herr T.

ich bitte um Verzeihung dafür, dass mir Ihre Anfrage "durchgerutscht" ist und ich erst jetzt mehr oder weniger durch Zufall darauf aufmerksam geworden bin. Die Frage betrifft nicht meinen Themenschwerpunkt "Verkehr" und die Antwort gibt meine persönliche Meinung wieder. Einen Vergleich zwischen Kriegen und dem Einsatz unserer Polizei bei Demonstrationen halte ich für unpassend. Bei Demonstrationen in Deutschland kann und muss auf rechtsstaatliche Prinzipien geachtet werden. Dies gilt für die Zulassung von Demonstrationen, für deren Durchführung und auch für den polizeilichen Umgang im Falle von Verstößen gegen Auflagen und Gesetze, beispielsweise dann, wenn es zu Gewalt seitens Demonstrierenden kommt. Seitens der Polizei kann und muss bei Konflikten im Regelfall auf Deeskalation gesetzt werden. Als äußerstes Mittel, wenn Bemühungen um Deeskalation versagen und Rechtsgüter gefährdet werden (beispielsweise die Polizeiangehörigen um ihre Unversehrtheit fürchten müssen), können auch massive Reaktionen zur Durchsetzung von Recht und Ordnung in Frage kommen. Dabei ist stets, vor entsprechenden Entscheidungen wie auch nochmals Im Nachgang in einer kritischen Aufarbeitung zu klären, ob die angewandten Mittel verhältnismäßig sind bzw. waren. 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel

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