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Frage von Rudi N. •

Frage an Matthias Bartke von Rudi N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sind Sie dafür oder dagegen, dass Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten Dienste an der Allgemeinheit leisten? Wenn nein, mit welcher Begründung? (Danke für Ihre Antwort!)

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Nordmann,

vielen Dank für ihre Fragen, die ich wie folgt beantworte:

Zunächst fragen Sie nach den Arbeitslosen. Hier ist zwischen Alg I- und Ag II-Empfängern zu unterscheiden:

- Alg I ist eine Versicherungsleistung und die Betroffenen können nach den Regeln des SGB III sinnvollerweise nur in Arbeiten vermittelt werden, die auch zumutbar sind. Das finde ich auch richtig.

- Alg II ist eine Hilfeleistung des Staates. Die Empfängerinnen und Empfänger können gegen eine Mehraufwandsentschädigung Tätigkeiten ausüben, die zusätzlich und im öffentlichen Interesse sind; Gemeinnützigkeit ist dabei nicht unbedingt erforderlich. Ich habe als Leiter der arbeitsmarktpolitischen Abteilung des Hamburger Sozialbehörde selbst mehrere solcher Programme aufgelegt, die sehr erfolgreich waren; zB gemeinsam mit der SAGA das Pförtnerlogen-Projekt, wo Alg II-Empfänger gegen eine Mehraufwandsentschädigung Pförtnertätigkeiten ausüben. Daran erfreuen sich alle: Die Betroffenen haben eine Arbeit, die Freude macht, die Bewohner freuen sich, weil sie einen Pförtner haben und die SAGA freut sich, weil die Wohnanlage aufgewertet wird.

Hinsichtlich der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern gilt Folgendes: Nach den Hartz-Reformen ist die frühere Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe zum Alg II zusammengelegt worden, den klassischen Sozialhilfeempfänger von früher gibt es also nicht mehr. Sozialhilfe bekommen nach dem SGB XII nur noch solchen Menschen, die (meist aus gesundheitlichen Gründen) dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Selbige können aus diesem Grunde auch nicht zu Arbeiten herangezogen werden, weil sie ja gar nicht arbeitsfähig sind.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Matthias Bartke