Plant NDS angesichts der geplanten deutlichen Besoldungserhöhungen in Schleswig-Holstein ebenfalls strukturelle Anpassungen, um eine dauerhaft amtsangemessene Alimentation der Beamten sicherzustellen?
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass die Beamtenbesoldung den Anforderungen der amtsangemessenen Alimentation entsprechen muss. In der Folge wird in mehreren Bundesländern über strukturelle Anpassungen der Besoldung diskutiert.
Insbesondere Schleswig-Holstein plant nach aktuellen Berichten deutliche Verbesserungen der Besoldung, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben nachhaltig zu erfüllen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele niedersächsische Beamtinnen und Beamte die Frage, ob auch die Landesregierung in Niedersachsen plant, die Besoldung stärker anzuheben, um sowohl die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten als auch im bundesweiten Wettbewerb um qualifiziertes Personal konkurrenzfähig zu bleiben.
Mich interessiert daher, ob in Niedersachsen konkrete Maßnahmen oder Planungen bestehen, die Besoldung strukturell zu erhöhen, um langfristig eine verfassungskonforme und amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.
Vielen Dank für Ihre Frage. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation haben den Ländern sehr deutlich aufgegeben, ihre Besoldungssysteme regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen dauerhaft gerecht werden. Dabei geht es nicht nur um punktuelle Anpassungen, sondern auch um strukturelle Fragen innerhalb der Besoldung. Für Niedersachsen gilt: Die Landesregierung ist verpflichtet, eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dazu gehört auch, die Entwicklungen in anderen Bundesländern sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig auszuwerten.
Aus Sicht meiner Sicht ist klar, dass Niedersachsen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal im öffentlichen Dienst bestehen muss. Eine dauerhaft amtsangemessene Alimentation ist dabei nicht nur eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, sondern auch eine zentrale Voraussetzung für einen leistungsfähigen Staat. Wenn andere Länder – wie aktuell Schleswig-Holstein – strukturelle Verbesserungen der Besoldung vornehmen, muss sich auch Niedersachsen damit befassen, ob Anpassungen notwendig sind. Ich erwarte daher von der Landesregierung, transparent darzulegen, wie sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dauerhaft umsetzen will und ob hierfür strukturelle Anpassungen der Besoldung vorgesehen sind. Bislang bleiben die entsprechenden Planungen der rot-grünen Landesregierung aus unserer Sicht zu vage.
Als Mitglied der CDU-Landtagsfraktion werde ich die Entwicklung weiterhin kritisch begleiten und mich dafür einsetzen, dass Niedersachsen eine rechtssichere, wettbewerbsfähige und faire Besoldung für seine Beamtinnen und Beamten gewährleistet.

