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Martina Krogmann
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Frage von Marina R. •

Frage an Martina Krogmann von Marina R. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Krogmann,

in Ihrer Antwort vom 02.07.09 erklären Sie das Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Das habe ich traurig zur Kenntnis genommen.
Dem gegenüber steht nämlich die Aussage der Politik bzw. Bundesregierung, dass es Deutschland nun ernst meint im Kampf gegen Kinderpornografie.

Wenn es Deutschland tatsächlich ernst meint, so frage ich Sie:

1.) Wann reisten Politiker, Staatsekretäre, Beamte, ect. in die betroffenen Länder, in denen die Gesetze nicht ausreichen bzw. nicht ausreichend verfolgt werden und führten dort Verhandlungen?

2.) Wann fanden UNO- und OSZE-Konferenzen (und was es alles gibt) dazu statt? Eine Rio-Nachfolgekonferenz brauchen Sie mir nicht zu nennen, denn deren Bedeutung steht steht in keinem Verhältnis zu dem was ich erwarte, wenn man "es nun ernst meint".

3.) In welcher Form wurde und wird Druck auf die Länder ausgeübt, in denen die Gesetze und deren Befolgung unzureichend ist.
Stehen schon Wirtschaftsembargos an?

4.) Wann werden diese Länder öffentlich beim Namen genannt und von allen anderen dafür geächtet? Bitte nennen Sie mir nicht Kasachstan, Brasilien und Indien.

5.) Was wurde seit dem 18.06.09 getan, um auch den Kampf im Internet außerhalb des WWW in Angriff zu nehmen? Schließlich findet ja nur ein Bruchteil über das WWW statt.

Die Punkte des geschilderten Gesamtkonzepts will ich absolut nicht anzweifeln, aber ich vermisse die ganz großen Taten - den ERNST.

6.) Wann geht der Kampf wirklich los? Nägel mit Köpfen. Butter bei die Fische. ...Sie wissen schon. :)

Gruß,
Marina

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Reincke,

für Ihre Fragen danke ich Ihnen. Gerne nehme ich ich zu dem von Ihnen angesprochenen Themenkomplex Stellung:

Die Bundesregierung handelt entschlossen und mit allen Mitteln, um sexuellen Missbrauch von Kindern zu bekämpfen. Von allen Ländern hat sich Deutschland als erstes Land an die Umsetzung der Ergebnisse des Dritten Weltkongresses in Rio de Janeiro gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden gemacht. In kürzester Zeit haben wir erreicht, dass die fünf größten Provider in Deutschland Verträge mit dem Bundeskriminalamt geschlossen haben, um den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Internet zu erschweren. Mit dem jetzt beschlossenen Kinderpornografiebekämpfungsgesetz wird die Mitwirkung der Zugangsvermittler beim Kampf gegen kinderpornografische Seiten gesetzlich abgesichert. Die Bundesregierung hat diesen Kraftakt nicht gescheut und hat damit erreicht, dass Deutschland endlich einen wichtigen und längst überfälligen Schritt gegangen ist: Wir sind nun Teil eines Staatenbundes, der eng vernetzt zusammenarbeitet, um Opfer rauszuholen und Täter zu verfolgen.

Das Gesetz bietet große Chancen im Kampf gegen Kinderpornografie - national ebenso wie international. Es beinhaltet den Grundsatz "Löschen vor Sperren". Das heißt, nur wenn die Strafverfolgungsbehörden nicht an die Quellen herankommen, sind künftig alle Zugangsanbieter verpflichtet, die vom Bundeskriminalamt identifizierten Inhalte zu sperren. In Deutschland selbst können Seiten mit kinderpornografischem Inhalt schnell gelöscht werden, und in Europa haben wir Richtlinien, die die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden enorm erleichtern. Aber es gibt Länder auf dieser Welt, in denen die Mittel, an die Verbreiter von Bildern vergewaltigter Kinder heranzukommen, äußerst beschränkt oder gar nicht vorhanden sind. Wenn das Löschen nicht gelingt, ist Sperren das Mittel der Wahl. Dadurch wird auch die Effektivität der Täterermittlung und Opferidentifizierung erhöht, denn die Zugangssperren führen dazu, dass wir jetzt erstmals systematisch kinderpornografische Websites identifizieren und in Sekundenschnelle zwischen den Ländern austauschen. Und jedes Land kann in diesem Verbund auf den Erkenntnisstand des jeweils anderen aufsetzen. So ermitteln wir die Quellen rascher und effektiver und können sie dann auch wirksam schließen.

Die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden ist das A und O. Der Präsident des Bundeskriminalamtes hat im Juni konkrete Vorschläge unterbreitet, wie das Gesamtpaket der Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornografie noch stärker als bisher im Interpol-Staatenverbund abgestimmt werden kann. Dazu zählt die Erstellung einer globalen Liste mit zu sperrenden Internet-Adressen, zu der alle Interpol-Mitgliedstaaten zuliefern. Fakt ist, dass wir nur durch den effektiven Austausch aller Informationen der obersten Polizeibehörden, durch gemeinsame Bilddatenbanken die Täter ermitteln und die Opfer identifizieren und rausholen können aus der Gewalt.

Parallel zur weltweiten Zusammenarbeit auf der Plattform von Europol und Interpol geht es politisch um gemeinsame Strategien der EU und der internationalen Völkergemeinschaft. Nur so erreichen wir, dass Täter auch tatsächlich gestellt, Opfer identifiziert und Quellen geschlossen werden. Und hier gibt es schon eine ganze Menge:
- VN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie,
- Empfehlung des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung,
- Rahmenbeschlüsse des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und von Kinderpornografie,
- Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch,
- Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Computerkriminalität,
- im Rahmen der G 8 in der Roma/Lyon-Gruppe eine Reihe von Projekten, die sich mit der Bekämpfung von Kinderpornografie beschäftigen und
- innerhalb des "Council of the Baltic Sea States" kooperiert die Bundesregierung mit der dort eingerichteten "Working Group for Cooperation on Children at Risk", die sie auch finanziell unterstützt. Ab 2010 wird Deutschland den Vizevorsitz übernehmen.

Den Rahmen für eine weitere Verbesserung internationaler Zusammenarbeit haben wir Ende Juni bei der Rio-Nachfolgekonferenz in Berlin abgesteckt. Dieser wird jetzt konkretisiert und mit konkreten Maßnahmen unterlegt. Dabei geht es um Strategien der Prävention, der Täterverfolgung und Opferbegleitung in allen Feldern - also in der realen wie in der virtuellen Welt, im www ebenso wie in geschlossenen Newsrooms. So sind wir in den vergangenen Wochen direkt auf die Foren-Betreiber zugegangen und arbeiten mit Ihnen gemeinsam daran, den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt aber auch den Schutz von Kindern, wenn sie sich selbst im Netz bewegen, noch wirksamer zu gestalten. Diesen Ansatz werden wir in den kommenden Jahren beharrlich weiterverfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann