(...) In den meisten Bundesländern erhalten die Kirchen Leistungen aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Die Bezahlung der kirchlicher Würdenträger resultiert aus dem 1924 geschlossenen Konkordat zwischen dem Freistaat Bayern und dem Vatikan. Hinzu kommt die Verpflichtung aus einer Rechtspflicht infolge des Reichsdeputationshauptschlusses aus dem Jahr 1803. (...)
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