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Frage von Christoph B. •

Frage an Martin Schulz von Christoph B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schulz,

nach den abscheulichen Terroranschlägen in Paris hat die Europäischen Kommission in ihrem EU-Änderungsvorschlag vom 18. November 2015 für die Europäische Feuerwaffenrichtlinie (91/477 EWG) einige sicherlich sinnvolle aber auch eine sehr große Zahl vom Deutschen Schützenbund 1 und anderen Verbänden deutlich kritisierte Vorschläge eingebracht. Dabei ist u.a. das pauschale Verbot aller halbautomatischen Langwaffen ohne die notwendige Differenzierung zu vollautomatischen Kriegswaffen, die in Deutschland eh schon verboten sind. Zudem wird kritisch betrachtet, dass die EU-Kommission eine Richtlinie, die zur Gewährleistung des freien Waren und Personenverkehrs geschaffen wurde, nun für Zwecke der Inneren Sicherheit missbraucht, für die in Deutschland Bund und vor allem Länder zuständig sind.

Dieser Änderungsvorschlag setzt die legalen, gesetzestreuen Waffenbesitzer und Sportschützen mit Terroristen gleich, deren Waffen nicht auf dem kontrollierten Waffenmarkt erworben wurden und nie legal waren. Wie ist Ihre Position zu diesem Vorschlag der Europäischen Kommission?

Vorab vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

C. B.

1Deutscher SchützenBund e.V.: Klare Position des DSB zum Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 18. November 2015 für die Europäische Feuerwaffenrichtlinie (91/477 EWG); 03.12.2015; online unter: http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/6132-Klare-Position-des-DSB-zum-Aenderungsvorschlag-der-Europaeischen-Kommission-vom-18.-November-2015-fuer-die-Europaeische-Feuerwaffenrichtlinie-91-477-EWG/

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage zur vorgeschlagenen Änderung der Feuerwaffenrichtlinie, die naturgemäß besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit findet.

Die Europäische Kommission hat am 18. November 2015 ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das darauf abzielt, die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, die Bürger Europas zu schützen und Kriminelle und Terroristen an der Beschaffung von Waffen zu hindern, zu unterstützen. Damit soll die Umsetzung der bereits im April 2015 angenommenen Europäischen Sicherheitsagenda beschleunigt werden. Neben einer Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen enthielt dieses Maßnahmenpaket auch die Ankündigung des mittlerweile verabschiedeten Aktionsplans zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels sowie den von Ihnen erwähnten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie.

Die Europäische Kommission stellt in ihrem Vorschlag eine weitreichende Überarbeitung dieser Richtlinie zur Diskussion, die neben einem Verbot des privaten Besitzes halbautomatischer Feuerwaffen und strengeren Vorschriften für Online-Waffenkäufe zahlreiche andere Maßnahmen enthält.

Das Europäische Parlament setzt sich mit dem Kommissionsvorschlag zunächst auf Ausschussebene auseinander, und erst nach Abschluss dieser Arbeiten kann eine Befassung der Plenartagung des Europäischen Parlaments erfolgen (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz; Berichterstatterin Vicky Ford MdEP).

Im Zuge des für diesen Richtlinienvorschlag geltenden Mitentscheidungsverfahrens kann eine verbindliche Änderung der zur Überarbeitung anstehenden Feuerwaffen-richtlinie von den beiden Gesetzgebungsorganen der EU, nämlich dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union, nur gemeinsam verabschiedet werden.

Eine Modifizierung der Regelungen, wie sie im Kommissionsvorschlag enthalten sind, ist daher im Laufe dieses Verfahrens nicht ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schulz