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Frage von Tobias M. •

Frage an Martin Schulz von Tobias M.

gelten Gesetze noch in Deutschland gar in Europa, wenn selbst die Parteien sich nicht mehr daran halten? Geschweige der Bundestag oder Brüssel es zulässt, das Hilfe in der Not Gesetze außer Kraft setzen? Ich sehe darin ein Rechtsbruch und verlange Aufklärung.

Ein Grundsatz ist in Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention vom Juli 1951, ergänzt durch das New Yorker Protokoll vom 31. Januar 1967 verankert. Kein Staat darf demzufolge einen Flüchtling in ein Land zurückschicken, in dem Gefahr besteht, dass dort sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung bedroht wäre. Ebenso ist er in Artikel 3 der UN-Antifolterkonvention verankert. Demnach darf ein Vertragsstaat eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden.

Sichere Drittstaaten

Wenn ein Ausländer bereits einen anderen Staat erreicht hat, in dem er gleichfalls Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten kann, ist ihm die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bereits an der Grenze zu verweigern. Denn wer aus einem "sicheren Drittstaat" einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen (§ 26a AsylVfG).

"Sichere Drittstaaten" sind nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie weitere europäische Staaten, in denen die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Dies sind: Norwegen und die Schweiz.

Mann kann die Hilfe dort Finanziell unterstützen wo sie gebraucht wird. Das kommt uns auf Dauer billiger, bin ich mir fast sicher. Außerdem sollten wir die Menschen ermutigen in Ihrem Land aufbauhilfe zu Leisten mit unserer Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

T. M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

1951, nachdem der Krieg Millionen Menschen in Europa zu Flüchtlingen gemacht hatte, wurde in Genf eine Konvention verabschiedet, die jedem, der in seinem Land in "begründeter Furcht vor Verfolgung" lebt, Anspruch auf Schutz als Flüchtling zuerkennt. Jetzt sind wir aufgerufen, dieses Versprechen einzulösen.

Europa steht angesichts dieser in der jüngeren Geschichte beispiellosen Migrationsbewegungen vor einer historischen Bewährungsprobe, wobei dieses globale Problem nicht von Nationalstaaten im Alleingang gelöst werden kann. In einer globalisierten Welt sind manche Herausforderungen einfach zu groß und können von keinem unserer Mitgliedstaaten allein bewältigt werden. Europäische Herausforderungen erfordern europäische Antworten.

Die europäische Solidarität kann gelingen, wenn wir uns ihr ausnahmslos verpflichtet fühlen und es nicht einer kleinen Anzahl an Ländern überlassen, all diese Schwierigkeiten zu stemmen. Wir dürfen die von dieser Situation überwältigten lokalen Behörden nicht im Stich lassen. Vielmehr müssen alle Ebenen der nationalen und europäischen Verwaltung sicherstellen, dass Soforthilfen und Investitionen ihr Ziel schnellstmöglich erreichen und in Anspruch genommen werden können.

Entscheidend ist jedoch, dass die verbindlichen Umsiedlungsbeschlüsse umgesetzt und das gesamte System auf eine dauerhafte Grundlage gestellt wird, sodass Beschlüsse zur Umsiedlung oder Rückführung am Ort des Ersteintritts gefasst werden können und das derzeitige Chaos der Sekundärmigration vermieden wird.

Personen ohne Aufenthaltsrecht müssen zurückgeführt werden; Rückübernahmeabkommen müssen unter uneingeschränkter Wahrung des Völkerrechts und des europäischen Rechts umgesetzt bzw. ausgehandelt werden.

Einen Ausweg aus dieser Krise werden wir zudem nur finden, wenn wir die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn, den Herkunfts- und Transitländern, und unseren internationalen Partnern zur Bewältigung dieser globalen Krise erheblich verbessern.

Das Europäische Parlament wird sich daher auch weiterhin für eine nachhaltige Lösung auf europäischer und internationaler Ebene einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Schulz