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Frage von Thomas D. •

Frage an Martin Schulz von Thomas D. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Herr Schulz,

über wikipedia habe ich erfahren, dass die kommerzielle Nutzung von Fotos von Gebäuden im öffentlichen Raum künftig europaweit nicht mehr erlaubt sein soll. Ich halte das für fatal, da auch auf meinen Internet-Seiten vielfach Gebäude auftauchen, die ich dann schwärzen müsste.
Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Ing. T. D., Architekt/Energieberater Denkmal/Qualitätssicherer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Europäische Parlament hat am 9. Juli 2015 eine Entschließung zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechtes mit 445 Stimmen bei 65 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen angenommen.

Hinsichtlich des Rechts, Abbildungen und Fotografien von Werken (z.B. Gebäude oder Kunstwerke) im öffentlichen Raum anzufertigen und zu veröffentlichen, hat das Parlament in seiner Entschließung den Vorschlag im Entschließungsentwurf abgelehnt, dass die gewerbliche Nutzung solcher Abbildungen immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.

Die bestehende Situation, geregelt im geltenden EU-Urheberrecht, überlässt es den Mitgliedstaaten, eine Klausel zur "Panoramafreiheit" in die nationalen Bestimmungen aufzunehmen.

Diese nichtbindende Entschließung ist das Ergebnis einer Bewertung der Umsetzung der wichtigsten Teile des geltenden EU-Urheberrechts im Hinblick auf dessen geplante Überarbeitung und Anpassung ans digitale Zeitalter. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich noch vor Ende des Jahres 2015 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.

Sobald dem Europäischen Parlament die konkreten Vorschläge der Europäischen Kommission vorliegen, werden sich die zuständigen Fachausschüsse im Parlament damit befassen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schulz