Martin Schirdewan
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Frage von Martin H. •

Frage an Martin Schirdewan von Martin H. bezüglich Verbraucherschutz

Seit einigen Monaten sind Kreditinstitute verpflichtet MiFid II zu befolgen.
Seit dem werde ich schriftlich unterrichtet sobald sich eine Wertpapierposition um mindestens 15 % bzw. 10 % verschlechtert hat.
Diese Unterrichtung erfolgt auf dem Postweg. Hier für berechnet mir das Kreditinstitut jedes mal 0,70 € Portogebühren, die ich noch nicht einmal als Werbungskosten geltend machen kann.
Außerdem erhalte ich diese Information auf dem Postweg natürlich mit Verzögerung, somit ist eine zeitnahe Reaktion meinerseits zur Verlustbegrenzung durch sofortigen Verkauf auf Grund dieser Unterrichtung gar nicht möglich. Bei Optionsscheinen und anderen derivativen Anlageformen sind hohe Tagesschwankungen leicht möglich. Eine zeitnahe Beobachtung ist hierbei immer dringend angeraten. Die Unterrichtung auf dem Postweg hinkt hinterher.
Kann man diesen Fehler bitte wieder rückgängig machen ?

Martin Schirdewan
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