Dem gemeinnützigen Journalismus Rechtssicherheit geben, wurde am 16.09.2024 in einer gemeinsamen Sitzung des Bundestags mit den Bundesländern abgelehnt. Wie war Ihre persönliches Abstimmverhalten?
Sehr geehrter Herr Rosemann,
Jetzt wäre eine gesetzliche Regelung notwendig, um Journalismus als eigenständigen gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung (AO) aufzunehmen. Vor allem auch, um die Finanzbehörden zu entlasten. CORREKTIV und Volksverpetzer sind z.B. spendenfinanziert und stärken durch ihren Journalismus die Demokratie, was diese bitter nötig hat.
Danke für Ihre Antwort bereits im Voraus
Werner H.
Weitere Fragen an Martin Rosemann

Somit wird das Züchten gesunder Tiere – im Sinne der Tiere selbst und der Menschen, die sie halten, gestärkt. Kein Halter von Hund, Katze und Co. will, dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt.

Wie auch zu Ihrer Frage zum Thema „Betäubung von Schweinen mit Kohlendioxid“ kann ich Ihnen hier sagen, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion von dem grüngeführten BMEL einen ambitionierteren Gesetzentwurf zur Tierschutznovelle erwartet hatten, der auch von der FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung verwässert wurde.

So viel vorweg: Die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus dem grüngeführten BMEL einen ambitionierteren Gesetzentwurf zur Tierschutznovelle erwartet. Am Ende hat aber auch die FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung bestimmte Punkte verwässert.

Mit den neuen Regelungen sollen die Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden. Für Tiere in der Landwirtschaft bedeuten die vorgesehenen Änderungen insbesondere, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr (Schwänzekürzen bei Lämmern), nur noch mit entsprechender Betäubung (Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern) oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen (Schwänzekupieren bei Schweinen) vorgenommen werden dürfen.