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Martin Hess
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Frage von Heike R. •

Frage an Martin Hess von Heike R. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Sehr geehrter Herr Hess,
abgelehnte Asylbewerber konsequenter abzuschieben - das forderte selbst der für Migration zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos. Rückführungen seien ein essenzielles Element der europäischen Migrationspolitik.
quelle:https://www.welt.de/politik/deutschland/article162762852/Warum-556-000-abgelehnte-Asylbewerber-in-Deutschland-bleiben.html
Warum werden die für Abschiebung Verantwortlichen nicht dienstrechtlich belangt, wenn sie ihrer Pflicht zur Abschiebung nicht nachkommen und somit gegen das Gesetz handelt?
Besonderheiten bestehen bei Asylbewerbern, die schon in einem anderen Mitgliedstaat der EU einen Antrag auf Aufnahme gestellt haben. Diesen Personen müsste per Gestz das Asylverfahren in Deutschland in der Regel verweigert werden. Sie werden dann in den Staat abgeschoben, in dem sie zuerst Aufnahme gefunden haben (§ 27 und § 34a AsylG). Dieser sichere Drittstaat muss das Asylverfahren durchführen und sie aufnehmen. Die Verfahrensweise beruht auf dem Dubliner Übereinkommen (DÜ).
Kann die Richtlinenkompetnez der Kanzlerin das AsylG "aushebeln" ?
Wieso schieben wir nicht wenigstens in die sicheren Drittstatten ab, aus denen die abgelehnten Asylanten eingereist sind, hier ist die Rechtslage (§ 27 und § 34a AsylG) doch sehr eindeutig. Auch hier meine Frage, wieso werden die für Abschiebung Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen, wenn sie nicht abschieben?
Wird die AFD, wenn sie mal in Regierungsverantwortung kommt, das Asylgesetz 1:1 anwenden und die Abschiebung abgelehnter Asylanten konsequent durchsetzen?

Heike Rogall

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