(...) Grundsätzlich gilt, dass Anspruch auf Halbwaisenrente besteht, wenn der oder die Verstorbene mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Im Falle des jetzt neunjährigen Kindes würde die Kindererziehungszeit dabei so angerechnet, als wären drei Jahre Beiträge gezahlt worden. (...)
Lobbysprünge stoppen!
Schluss mit dem nahtlosen Seitenwechsel
in die Wirtschaftslobby!
Wir fordern: Strengere Karenzzeiten
für Spitzen:politiker:innen!