(...) Ich habe mich in ihrer Angelegenheit an die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg gewandt. In der mir jetzt zugegangen Antwort erklärt die BA, dass es unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich sei, auch im Ausland Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zu erhalten. Um Kindergeld bewilligt zu bekommen, müssten Sie allerdings bei der Familienkasse Nürnberg einen neuen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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