(...) Seit dem Jahr 1998 stellt das Fahren unter Drogeneinfluss eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies gilt auch dann, wenn eine mangelnde Fahrtüchtigkeit nicht nachgewiesen werden kann. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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