
(...) die ödp hat den Wahl-O-Mat für Bayern per Gerichtsentschluss gestoppt, weil die verantwortlichen Stellen in Bayern in einer für uns nicht hinnehmbarer Weise eine Vorauswahl getroffen haben, die uns als ödp wesentlich benachteiligt hätte. Unser Ziel war es nicht, das eigentlich gute Instrument Wahl-O-Mat zu verhindern, sondern wir wollten gleichermaßen berücksichtigt werden. Ich leite Ihnen einen Vergleich unserer Landesgeschäftsstelle weiter, der wie ich denke, recht schlüssig ist. (...)