(...) Der Gutachter bezieht sich bei einer Einschätzung der Schuldfähigkeit immer auf einen Gesamteindruck, diesen kann man durch die Aufzeichnung von Gesprächen weder abschließend begründen noch widerlegen. Schließlich geht es um die Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Straftat und nicht um die während der Exploration. Weiterhin ist keine Diagnose zwingend mit Schuldfähigkeit bzw. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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