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Marlies Volkmer
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Frage von Peter B. •

Frage an Marlies Volkmer von Peter B. bezüglich Recht

Werte Frau Dr. Volkmer,

haben Sie bei der getürkten Mißtrauensabstimmung im Bundestag auch gegen Ihre Überzeugung und gemäß dem Wunsch des Kanzlers gestimmt, und wenn ja, würden Sie das wieder tun?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Berg,

vielen Dank für Ihre Frage auf Kandidatenwatch.

Ich habe bei der Vertrauensabstimmung gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes am 1. Juli 2005 mit "Ja" gestimmt und habe dazu die folgende Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgegeben:

"Die rot-grüne Bundesregierung hat Verantwortung übernommen und den notwendigen Prozess der Erneuerung Deutschlands auf den Weg gebracht. Dazu gehören vor allem neben der Reform der sozialen Sicherungssysteme, die wir als solidarische Systeme erhalten wollen, eine nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik, die Verbesserung der Bildungschancen für alle, Ausbau von Forschung und Entwicklung, hier auch mit besonderer Berücksichtigung der Neuen Bundesländer. Zur Modernisierung des Landes haben auch die Gleichstellungspolitik und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie ein modernes Zuwanderungsrecht beigetragen. Unser Land steht heute für Frieden und für engagiertes Konfliktmanagement.

Diese Politik muss fortgeführt werden im Interesse unseres Landes. Darüber bestand und besteht nach meiner Überzeugung in der Koalition Konsens, trotz aller notwendigen Auseinandersetzung darum, wie die Reformen konkret auszugestalten sind, damit sie unserem Anspruch an eine soziale und solidarische Gesellschaft gerecht werden. Im Plenum schlug sich das im Abstimmungsverhalten nieder. Es gab stets, selbst bei der umstrittenen Hartz IV-Reform, eine eigene rot-grüne Mehrheit für die Politik dieser Bundesregierung. Diese Mehrheit ist nach meiner persönlichen Überzeugung auch in Zukunft gegeben."

Falls Sie am Abstimmungsverhalten weiterer Abgeordneter Interesse haben, können Sie dies unter www.bundestag.de im Plenarprotokoll 15/185 nachlesen.

Auch wenn Sie vielleicht mit dem Verfahren nicht einverstanden sind, das zur Neuwahl geführt hat, bitte ich Sie, Ihr Wahlrecht nun wahrzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volkmer