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Frage von Herbert M. •

Frage an Marlies Volkmer von Herbert M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

ich hätte von Ihnen gerne gewusst, wie Sie zur Besteuerung "geldwerter Vorteile" von (Grund-) Wehrdienstleistenden und Reservisten stehen.
Als Gedienter kann ich ihnen versichern, dass der Vorteil der aus einer Gemeinschaftsunterkunft mit 6, 8 oder 10 Kameraden auf einer Stube sehr überschaubar ist.
Ich finde es außerdem nicht nachvollziehbar, warum derartige Dienste für unser Land besteuert werden sollen, wo doch gerade der finanzielle Anreiz des Wehrdienstes, insbesondere für Gelernte die statt dessen ins Berufsleben einsteigen könnten oder Abiturienten die möglichst zügig ihr Studium durchziehen möchten, in sehr engen Grenzen hält.

Da Sie ja auch Reservistin sind, hoffe ich bei ihnen damit auf Verständnis zu stoßen.

Oder um die Unsinnigkeit an einem zivilen Beispiel zu demonstrieren:
Werden dann zuküngtig auch Erbsensuppen bei Katastrophenschutzübungen ( an denen die BW ja auch oft beteilligt ist) mit THW, DRK usw auch besteuert werden, weil sie ein geldwerter Vorteil sind?
Oder muss ich zukünftig damit rechnen, dass ich als Helfer für die Verpflegung bei einer echten Katastrophe Steuern zahlen muss?

Ich möchte Sie also an dieser Stelle bitten, sich gut zu überlegen, wie Sie mit den wenigen Verbliebenen, die bereit sind etwas für ihr Land und für unsere Gesellschaft zu tun, umgehen möchten. Ich denke, dass es lukrativere Geldquellen, als die Taschen der Idealisten gibt.

Um das jetzt als Frage zu formulieren:
Wie stehen Sie zu dem Thema "Besteuerung geldwerter Vorteile bei Wehrdienstleistenden und Reservisten"?

mit freundlichen Grüßen

Herbert Meng

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meng,

auch wenn ich keine Reservistin bin, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen angesprochene Änderung ist seitens der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2013 vorgesehen. Die Beratungen des Gesetzentwurfs, zu denen auch eine öffentliche Expertenanhörung gehört, sind für den Herbst angesetzt.

Ich teile Ihre Ansicht, dass eine Besteuerung der geldwerten Vorteile den freiwilligen Dienst unattraktiver macht. Der freiwillige Wehrdienst ist meiner Meinung nach keine übliche Berufstätigkeit, die zur Erzielung von Einkünften ausgeübt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer