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Frage von Jörg L. •

Frage an Marlies Volkmer von Jörg L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Volmer,

im Rahmen der Verschärfung des Waffenrechts als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden sollen Paintball und Laserdom verboten werden. Welchen Standpunkt beziehen Sie zu dieser Thematik? Ich bin der Meinung das hier weit über das eigentliche Ziel hinausgeschossen wird. Zudem wehre ich mich dagegen, dass unter anderem Paintballspieler kriminalisiert werden und mir unterstellt wird das ich bei Ausübung meines Sport / Hobbys Tötungsabsichten verfolge. Gerne steh ich Ihnen für die Beantwortung eventueller Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Lauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lauer,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch, mit der Sie sich gegen das Verbot von "Paintball" aussprechen.

Der Amoklauf in Winnenden hat gezeigt, dass das geltende Waffenrecht nicht ausreicht, die illegale Nutzung legaler Waffen zu verhindern. Ich halte es deshalb für richtig, die dafür geeigneten rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Die Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen und das Bundesministerium des Innern (BMI) haben nun die folgenden Eckpunkte für die Verschärfung des Waffenrechts erarbeitet, auf deren Grundlage alsbald dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll:
. Reduzierung der Anzahl legaler und illegaler Waffen
. Einschränkung des Umgangs mit großkalibrigen Waffen
. Verwahrung legaler Waffen besser sichern
. Mit neuester Technik gegen die unberechtigte Nutzung legaler Waffen
. Einführung eines elektronischen nationalen Waffenregisters

Auch wenn kein Gesetz die Gesellschaft absolut sicher vor solch schrecklichen Taten schützen kann: Wir müssen die größtmögliche Sicherheit anstreben. Ich bin davon überzeugt, dass diese Maßnahmen dabei helfen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfes werde ich prüfen, ob ich diese Regelungen für ausreichend halte.

Ich war sehr überrascht, als plötzlich das Verbot von Paintball und Lasergame diskutiert wurde. Offensichtlich ist die Diskussion auch noch nicht abgeschlossen. Klar ist aber, dass bei der jetzt anstehenden Verschärfung des Waffenrechts hierzu keine Regelung getroffen wird. Die Koalitionsfraktionen beabsichtigen, in einem Entschließungsantrag zur Waffenrechtsnovelle die Prüfung von Regelungsbedarf zu Paintball, Lasergame und auch IPSC-Schießen in Auftrag zu geben.

Ich begrüße das, denn ich bin mir noch nicht darüber im Klaren, wo die Grenze zwischen klassischen Sportarten wie Fechten, Boxen oder Karate und den oben genannten verläuft und worin ein qualitativer Unterschied bestehen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer