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Frage von Sigfrido H. •

Frage an Markus Söder von Sigfrido H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Söder,

aus folgendem Ausschnitt Ihrer Antwort vom 23.03.2010 an Hrn. Kaiser "...Sobald Endlager verfügbar sind, haben die Abfallverursacher für die Endlagerung ihrer Abfälle Gebühren zu bezahlen, die der Bund als Betreiber erhebt...." ist zu entnehmen, dass der Steuerzahler somit sehr wohl von Anbeginn die Kosten der Lagerung von radioaktivem Sondermüll trägt, und diese auch weiterhin tragen wird bis ein Endlager gefunden wird.

Ist die Atomenergielobby womöglich nicht an einem zügigen Bau von Endlagern interessiert? Es ist nicht anzunehmen, dass es den Betreibern von AKWs finanziell gelingen wird, über mehere tausend Jahre, Gebühren an den Betreiber von Endlagern (Bund) zu zahlen.

Oder habe ich etwas wesentliches übersehen?

Mit freundlichen Grüssen
Sigfrido Hartwig

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Sehr geehrter Herr Hartwig,

gemäß Endlagervorausleistungsverordnung haben die Verursacher radioaktiver Abfälle den notwendigen finanziellen Aufwand, der bei der Errichtung und dem Betrieb eines Endlagers entsteht, zu tragen. Auch für die vorausgehende Lagerung der radioaktiven Abfälle hat der Abfallverursacher die anfallenden Kosten zu übernehmen.

Die Errichtung eines Endlagers obliegt nicht den Kernkraftwerks-Betreibern, sondern ist eine rein staatliche Aufgabe.

Die Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Benutzung von Endlagern werden gemäß den Vorschriften des Atomgesetzes festgelegt. Nach diesen Vorschriften sind die Gebührensätze so bemessen, dass sie die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung des Endlagers decken. Dazu gehören auch die Verzinsung und die Abschreibung des aufgewandten Kapitals.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder MdL

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