
(...) An den höheren Gehältern einfacher Bundesrichter und von Bürgermeistern nimmt niemand Anstoß, es verlangt auch niemand, dass sie Teile ihres Gehalts an gemeinnützige Einrichtungen spenden. Das Problem ist, dass der Bundestag sich sein Gehalt selbst festsetzen muss - nicht darf - , dies gebietet die Verfassung. (...)