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Markus Ferber
CSU
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Frage von Gabriele V. •

Frage an Markus Ferber von Gabriele V. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Ferber,
als schwäbischer Bewerber für´s EU-Parlament ist Ihnen die Agrarpolitik sicher auch ein Anliegen.
Warum gelingt es seit vielen Jahren nicht oder wird gar nicht erst versucht, auch und erst recht nicht im konservativ geführten dt. Landwirtschaftsministerium:
Eine Flächenbindung wieder verbindlich durchzusetzen, d. h. nur so viel Vieh zu halten, wie die dazugehörende Fläche ernähren kann und auf der die anfallende Gülle auch ausgebracht werden kann?
Die Massenproduktion von zum Export bestimmtem Fleisch zu unterbinden, bei der die Gewinne in wenigen Händen landen, die Verlierer aber die aus dem Ausland rekrutierten Metzger und die Umwelt sind, deren Reparaturkosten wir wiederum alle zu tragen haben (von den Tieren will ich in diesem Zusammenhang gar nicht mehr reden).
Die kleineren Betriebe gezielt und mehr zu fördern, daß sie eine nachhaltige Landwirtschaft betreiben können, sich weder am Tierwohl vergehen noch in existenzbedrohende Finanzfallen gezwungen werden?
Die Massentierhaltung mit ihren entsetzlichen Folgen für die Lebewesen zu unterbinden?
Wo sind die Kontrollbehörden mit den Veterinären, die die Höfe unangemeldet kontrollieren und bei Verstößen auch ahnden?
Es gäbe nur zu diesem Bereich noch ungezählte andere für mich unerklärliche, z. T. unerträgliche Zustände, deren Regelung oder Beseitigung in der Zuständigkeit der EU liegt.
Was gedenken Sie konkret aus dem EU-Parlament heraus zu unternehmen, um die Agrarpolitik endlich, endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen, den kleinen und mittleren Bauern faire Bedingungen zu bieten und ein würdiges Leben für Sie und ihre Tiere zu ermöglichen?
Bitte nicht: Wir sollten, wir müßten, wir könnten, man läßt uns nicht (sowohl die Konservativen wie auch die Deutschen sind eine bestimmende Größe in der EU), sondern:
WIR MACHEN, UND ZWAR JETZT, DAS: ……………… !
Mit freundlichen europäisch gesinnten Grüßen,
G. V.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau V.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema nachhaltige Landwirtschaft.

Sie fragen mich, welche Änderungen die CDU/CSU auf europäischer Ebene für die Landwirtschaft anstrebt. Bereits beschlossen ist die grundlegende Neugestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2021. So sollen in der neuen GAP 40% der Finanzmittel für Klima- und Umweltmaßnahmen eingesetzt werden. Das klingt trocken und theoretisch, aber diese Verknüpfung von Umweltmaßnahmen und Fördergeldern sind die effizienteste Art und Weise, regulatorisch etwas für mehr Umweltverträglichkeit und Biodiversität zu tun. Biodiversität muss sich für die Bauern lohnen.

Folgende Maßnahmen wollen wir darüber hinaus auf europäischer Ebene initiieren:

1. Förderung kleinerer Betriebe

Wir die Direktzahlungen künftig noch stärker auf die regional verwurzelte, familiengeführte Landwirtschaft ausrichten und dabei kleinere und mittlere Betriebe und die bäuerliche Tierhaltung stärker unterstützen. Das gelingt mittels der Neugestaltung der Förderstruktur.

2. Artgerechte Tierhaltung

Ziel ist, die Tierhaltung in Deutschland und Europa zukunftsfähig weiterzuentwickeln – tiergerecht, umweltverträglich und wirtschaftlich tragfähig für die bäuerliche Landwirtschaft. Dafür arbeiten wir an einem Bündel von Maßnahmen:

- Tierhaltungsverfahren und Ställe, die besonders tierfreundlich sind: Die Bundesregierung fördert die Entwicklung solcher Verfahren mit erheblichen Mitteln. Und die Landwirte erhalten eine Premiumförderung, wenn sie besonders tiergerechte Ställe bauen. Wir setzen uns bei der Reform der EU-Agrarpolitik dafür ein, dass diese Förderung weiter beibehalten werden kann.
- Schließen von Haltungsnormen: CDU/CSU lehnen Haltungen, wie die konventionellen Käfige für Legehennen und Geflügel oder Drahtkäfige für Kaninchen, ab. Grundsätzlich sollen die Tiere auch nicht einzeln, sondern in artgerechten Gruppen gehalten werden. Deshalb haben wir die Gruppenhaltung tragender Sauen zur Pflicht gemacht. Nur in einem begrenzten Zeitraum ist die Haltung im Kastenstand möglich. Dies dient dem Tierschutz, weil so das Erdrücken der Ferkel verhindert wird. Einzelboxen können auch für frisch geborene Kälber aus Tierschutz- und Gesundheitsgründen sinnvoll sein. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, Lücken bei den Haltungsnormen zu schließen. So werden derzeit die Anforderungen an die Kastenstandhaltung der Sauen nochmals verschärft. Es ist unser Ziel, neue Standards möglichst auch auf EU-Ebene zu vereinbaren und zu harmonisieren, denn wir wollen, dass sie zu einer wirklichen Verbesserung im Tierschutz führen und nicht nur zur Verlagerung der Tierhaltung.
- Ausgewogene Zuchtziele: In den Gesprächen mit den Zuchtverbänden und -unternehmen drängen wir auf ausgewogene Zuchtziele, die Robustheit und Tier-gesundheit miteinschließen.
- Tierwohllabel: Artgerechte Tierhaltung muss auch über die Konsumentenentscheidung gefördert werden. Daher setzen wir uns dafür ein, die Tierwohlkennzeichnung verbindlich europarechtlich zu regeln.

Die Europäische Union schreibt im Sinne der freien Marktwirtschaft den einzelnen Betrieben nicht vor, was und wieviel sie produzieren. Wie bereits erwähnt, werden biologische Landwirtschaft und kleine Betriebe besonders gefördert.

3. Artgerechter Tiertransport

Schon lange setze ich mich für eine Überarbeitung der EU-Transportverordnung ein und habe die Kommission bereits 2017 mittels einer offiziellen parlamentarische Anfrage zum Handeln gedrängt. Die Transportdauer von Schlachttieren soll auf maximal acht Stunden begrenzt werden. Der Export von Lebendtieren in Drittländer sollte unserer Auffassung nach untersagt werden. Solange es dafür keine Mehrheit gibt, sollten wenigstens im Sommer keine Transporte in Drittländer mit hohen Temperaturen genehmigt werden. Die unionsgeführte Bundesregierung engagiert sich auf EU-Ebene bereits für eine Änderung der Tierschutz-Transportverordnung und für einen einheitlichen und konsequenten Vollzug in allen Mitgliedstaaten. Denn selbstverständlich dürfen Transporte nicht genehmigt werden, wenn die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben nicht über die gesamte Transportdauer gewährleistet ist.

Bei uns in Deutschland sind für die Genehmigung und Kontrolle die Länder zuständig. Wir arbeiten daran, dass die Anforderungen an Tiertransporte bundesweit auf einheitlich hohem Niveau umgesetzt werden. Die Veterinärbehörden müssen vor der Abfertigung eines Transportes in Drittstaaten sicher prognostizieren können (Strecke, Versorgungsstationen, Abfertigung, Bedingungen am Zielort - Bestimmungsschlachtbetrieb), ob die Tierschutzanforderungen während des gesamten Transportes sicher eingehalten werden können. Dafür richten Bund und Länder gerade eine Datenbank/Plattform ein, auf der alle Informationen über die Verhältnisse auf den Transportrouten gesammelt werden. Rechtswidrige Tiertransporte müssen hart sanktioniert werden.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

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