
(...) Diese war als Teil II im gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa enthalten. Der Text der Grundrechtecharta ist allerdings nicht mehr explizit Teil des Vertrags von Lissabon, durch einen Verweis in Artikel 6 erlangt die Charta aber Rechtsverbindlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten. Artikel 2, Absatz 1 der Grundrechtecharta garantiert dabei das Recht auf Leben, Artikel 2, Absatz 2 bestimmt ausdrücklich die Abschaffung der Todesstrafe ("Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden"). (...)