
(...) Dass die Industrie- und Handelskammern Beiträge erheben, ist im "Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern" vom 18. Dezember 1956 (zuletzt geändert am 11. (...)
(...) Dass die Industrie- und Handelskammern Beiträge erheben, ist im "Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern" vom 18. Dezember 1956 (zuletzt geändert am 11. (...)
(...) So gehen in diesen Tagen die Sternsinger von Haus zu Haus (mein Sohn macht auch mit), um Geld für arme Kinder zu sammeln. Die Einrichtungen der kirchlichen Wohlfahrtspflege würden nicht ohne einen großen Zuschuss aus dem Vermögen der Kirchen auskommen. Die caritativen Einrichtungen, die von den großen Kirchen getragen werden, sind ein weiteres beredtes Zeugnis des Engagments unserer Kirchen. (...)
(...) Das Gebot, zu helfen und zu teilen, richtet sich nach meinem Verständnis nicht an die Kirchen sondern an jeden Einzelnen. Über den Einsatz der Kirchen für die Menschen informieren Sie sicherlich die Kirchen selbst kompetenter. Alleine die Hilfsprojekte wie "Adveniat" oder "Brot für die Welt" zeigen mir aber, dass sich die Kirchen Ihrer Verantwortung durchaus bewusst sind. (...)
(...) Bezüglich Ihrer zweiten Anmerkung erlaube ich mir allerdings, Sie zu korrigieren. Die Anteilseigner der EZB sind ausschließlich die Mitgliedstaaten, nicht aber Privatpersonen. Von daher ist es nicht das Ziel der EZB, eine Gewinnmaximierung zu erreichen. (...)
(...) Die finanzielle Sicherung der angeschlagenen Bayerischen Landesbank wird derzeit, auch im Parteivorstand, intensiv diskutiert. Die Festsetzung von Gehaltsobergrenzen wird wohl erwogen, allerdings unterliegt das der Vertragsfreiheit bzw. (...)
(...) Die Zuständigkeiten für Förderungen im Zusammenhang mit Energie bzw. erneuerbare Energien verteilen sich folgendermaßen. (...)