
(...) Als Mitglied des Haushaltskontrollausschusses ist es unter anderem meine Aufgabe, die Verwendung der Mittel durch die Kommission und ebenso die dazugehörigen Ämter, wie OLAF, zu kontrollieren. Wie Sie richtig beschrieben haben, ist vor wenigen Tagen vom Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften ein Urteil gefällt worden, das die Kommission zur Zahlung von 56.000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil OLAF und die Kommission Herrn Franchet und Herrn Byk von Eurostat durch Ihre Ermittlungsmethoden eine irreparable Rufschädigung zugefügt hätten. (...)