(...) Dieses Urteil zeigt meiner Meinung nach einmal mehr, dass zwischen der EU-Ebene und dem nationalen Gesetzgeber eine engere Verzahnung notwendig ist, d.h. dass EU-Richtlinien sorgfältiger umgesetzt werden müssen. Aus diesem Grund denke ich nicht, dass die noch sehr junge Richtlinie 2006/24/EG nun nochmals komplett überprüft oder gar abgeschafft werden muss, zumal sie erst vor vier Jahren in dieser Form verabschiedet wurde. (...)
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