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Frage von frigga w. •

Frage an Markus Beckmann von frigga w. bezüglich Soziale Sicherung

Lieber Markus Beckmann,

sind die in SGB-II üblichen Sanktionen Ihrer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?
Haben diese den Betroffenen geholfen, ihre Lebens- oder Einkommenssituation zu verbessern oder nur geschadet?
Setzen Sie sich dafür ein, dass ein bedürftiger Mensch unabhängig von seinem "Wohlverhalten" staatlich alimentiert wird oder ist sein Wohlverhalten im Sinne des Jobcenters der Schlüssel zur Anerkennung seiner Menschenwürde?
Ich denke da zum Beispiel an den Fall (des auch zur Wahl kandidierenden) Ralph Boes, einem, der absichtlich alles vom Jobcenter verweigert, um dagegen klagen zu können und auf Basis des Grundgesetzes alimentiert zu werden - aber es gibt auch unzählige andere Fälle, in denen die Betroffenen oft sehr erpicht auf eine zu ihnen passende Erwerbsarbeit sind.

Mit b_esten G_rüßen e_rwartungsfroh,
Frigga Wendt

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Vielen Dank für Ihre Frage Frigga Wendt,

Die Sanktionen sind meiner Meinung nach auch grundgesetzwidrig, da sie wie die Leistungen für Asylbewerber unter dem festgestellten Mindestbedarf eines Menschen liegen. (ob dieser Mindestbedarf zurzeit richtig errechnet ist darf angezweifelt werden.)
Als Lösung setze ich mir für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein, welches über der heutigen Sozialhilfe liegt. Finanziert wird dies durch eine Vermögenssteuer und eine Reform im Geldsystem, um die Zinszahlungen von jährlich 350 Mrd. Euro, die zurzeit jedes Jahr an die reichsten 10% fließen, für alle auszuschütten.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Beckmann