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Marina Schuster
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Frage von peter r. •

Frage an Marina Schuster von peter r. bezüglich Finanzen

Wird die FDP über das neue Erbschaftgesetz klagen? Laut Gesetz sind die Geschwister schlechter gestellt. Zwar ist der Freibetrag erhöht worden , aber der Steuersatz ist von 17 % auf 30 % erhöht worden. Bei einen Barvermögen von 150.000 Euro wäre es eine Mehrbelastung von 15.251 Euro. Warum wird man bestraft, wenn man spart z.B fürs Alter? Erst habe ich Einkommensteuer bezahlt , dann auf mein Erspartes Kapitalertragssteuer. Und nach meinem Tod müßte meine Schwester nun noch Erbschaftsteuer bezahlen. Nur weil ich fürs Alter gespart habe. Wie es unsere Volksvertreter immer anpreisen, das man für das Alter sparen soll. Also spart man nur für den Staat das er dann Erbschaftsteuer einkassieren kann. Wie steht Ihre Partei dazu?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rambow,

zunächst möchte ich noch einmal deutlich machen, dass die FDP gegen die Erbschaftssteuer gestimmt hat und sich auf dass Treiben der FDP-Landtagsfraktion Bayern im Bundesrat enthalten hat. Wir haben während der parlamentarischen Debatte mehrmals auf die Missstände hingewiesen.
Ich empfehle Ihnen, sich die Plenardebatte über das Videorachiv des Bundestages ( http://archiv.bundestag.t-bn.de/Archiv/servlets/Rede/Search ) nochmal anzuschauen, denn die Argumente, die die Große Koalition vorgebracht hatte, sind nicht einleuchtend.
Das Beispiel, dass Sie zurecht erwähnen, zeigt, wie unverhältnismäßig Geschwister zur Kasse gebeten werden (wobei dabei auch der Freibetrag von 20.000 Euro zu beachten ist).
Ich finde dies für nicht haltbar und setze darauf, dass das Bundesverfassungsgericht diese Regelung der Bundesregierung revidiert. Nach Ansicht von verschiedenen Juristen ist gerade der von Ihnen geschilderte Fall (Vererben unter Geschwister) derjenige, der ein besonderer Anknüpfungspunkt für eine Klage wäre. Diesen haben wir auch explizit in unserem Entschließungsantrag aufgeführt, da nicht einzusehen ist, warum Geschwister wie Fremde behandelt werden.
Klagen können nur subjektiv Betroffene, uns fehlt das Quorum für eine abstrakte Normenkontrollklage.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster