Mariana Harder-Kühnel
Mariana Harder-Kühnel
AfD
61 %
11 / 18 Fragen beantwortet
Frage von Melanie R. •

Wollen Sie zu einem Scheidungsrecht vor 1977 zurück?

Sehr geehrte Frau Harder-Kühnel,
auf der Internetseite Ihrer Partei habe ich gelesen: "Die Reform des Familienrechts von 1977 führte dazu, dass selbst Straftaten und schwerwiegendes Fehlverhalten gegen den Ehepartner bei der Bemessung finanzieller Ansprüche nach Trennung und Scheidung oft ohne Auswirkung bleiben. Eine derartige Rechtsprechung ist nicht geeignet, die Partner zu ehelicher Solidarität anzuhalten und beeinträchtigt die Stabilität bestehender Ehen. Ohne das Schuldprinzip wiedereinzuführen, muss aber schwerwiegendes Fehlverhalten gegen die eheliche Solidarität bei den Scheidungsfolgen wieder verbindlich berücksichtigt werden."

AFD Wahlprogramm 2021 S. 113

https://www.afd.de/wahlprogramm/

Macht es dies Ehepartnern (zumeist ja Frauen, weil sie mit Kindern in die Teilzeitfalle geraten) nicht sehr viel schwerer sich scheiden zu lassen? Will die AFD wieder in eine Zeit zurück, wo Ehen nur halten, weil einem nichts anderes übrig bleibt, denn wer entscheidet denn, wann ein "schwerwiegendes Fehlverhalten" vorliegt?

Mariana Harder-Kühnel
Antwort ausstehend von Mariana Harder-Kühnel
AfD
Was möchten Sie wissen von:
Mariana Harder-Kühnel
Mariana Harder-Kühnel
AfD