(...) die Neuregelung für die Europawahl 2014 im deutschen Wahlsystem keine Sperrklausel enwenden zu können, erhöht die Chancengleichheit und Freiheit bei Wahlen. Die Bundesverfassungsrichter haben betont, dass ein Wahlsystem mit Sperrklauseln einen unverfälschten Wählerwillen nicht darstellt. (...)
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