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Maria Flachsbarth
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Frage von hans-jürgen j. •

Frage an Maria Flachsbarth von hans-jürgen j. bezüglich Senioren

Guten Tag Frau Dr. Flachsbarth,

ich bin Jahrgang 1950 und werde ab Dezember 2010 aufgrund eines bereits 2006 unterschriebenen Aufhebungsvertrages mit meinem letzten Arbeitgeber vorgezogene Altersrente mit dann 60 Jahren beziehen.
Meine gesetzliche Rente wird nach entsprechenden Abschlägen ca. 1.450,-- Euro und zusätzliche Betriebsrenten ca. 700,-- Euro betragen.
Meine Frau (jahrgang 1952) ist z.Z. noch berufstätig und wird aber auch bald eine gesetzliche Rente in Höhe von ca. 900,-- Euro beziehen.
Unsere Gesamteinkünfte werden also als Rentner bei ca. 3.050,-- Euro brutto monatlich liegen.
Für manche Leute mag das vielleicht viel klingen. Wir haben aber 2 Kinder großgezogen, die inzwischen Gott sei Dank sozialversicherungspflichtige Berufe haben und uns ein weitgehend abgezahltes Einfamilienhaus erarbeitet. Insofern sind wir natürlich nicht reich, aber können relativ gut leben.

Ich gehe davon aus, dass wir bei diesen Einkünften keine oder nur sehr geringe Steuern zahlen müssen.
Meine Fragen: Ist diese Annahme richtig und bleibt es insbesondere dabei?
Meine 2. Frage lautet, ob sich an dem Bundeszuschuß für Rentner auf den gesetzlichen Rentenanteil etwas ändert bzw. dort nagative Änderungen (Stichwort: Kopfpauschale) etwas ändert?
Die 3. Frage lautet, ob wir als Rentner den vorgesehenen Zusatzbeitrag für Pflegeversicherung auch leisten müssen ud ob es schon Überlegungen gibt, wie hoch der sein wird?

Für Ihre Antwort vielenDank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Jacker

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jacker,

haben Sie vielen Dank für Ihren Brief vom 28.10.09, in dem Sie mich um Antwort zu drei Fragen zum Thema Rente bitten.

Die meisten Renten - auch die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung – sind seit jeher steuerpflichtig. Denn der Besteuerung im Inland unterliegen grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen, und Renten als Einkünfte gehören eben auch dazu. Bis 2005 war bei der überwiegenden Mehrheit der Rentenempfänger der der Besteuerung unterliegende Ertragsteil so gering, dass es zu keiner Steuerfestsetzung kam. Durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Alterseinkünfte neu geregelt. Mit diesem Gesetz hat die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 umgesetzt, das den Gesetzgeber verpflichtet hatte, die Besteuerung der Renten neu zu regeln und eine Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger sicherzustellen. Im Kern stand die Kritik, dass Pensionen voll zu versteuern seien, während Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit dem Ertragsteil der Besteuerung unterlägen.

Das Alterseinkünftegesetz regelt daher, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahr 2020 in Schritten von 2 Prozent auf 80 Prozent und anschließend in Schritten von 1 Prozent bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent angehoben wird. Andererseits wird in ähnlichen Schritten der Rentenbeitrag der Arbeitnehmer von der Steuer befreit, sodass ab dem Jahr 2025 die Rentenbeiträge bis zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden können. Der sich anhand der Prozentsätze für die Besteuerungsanteile ergebende steuerfrei bleibende Teil der Jahresbruttorente wird als Festbetrag bestimmt und auf Dauer festgeschrieben. Bei Personen, die dieses Jahr in Rente gegangen sind, beträgt der steuerunbelastete Betrag 17.300 Euro bei Alleinstehenden und bei Verheirateten das Doppelte.Es kann angesichts des bis zum Jahr 2010 steigenden Grundfreibetrages, 7664 Euro bis zum Jahre 2008, 7834 Euro im Jahr 2009 und ab 2010 8004 Euro für Alleinstehende bzw. verheiratete Personen, davon ausgegangen werden, dass auch künftig Durchschnittsrenten nicht versteuert werden müssen. Anhand dieser Beträge können Sie möglicherweise selbst ausrechnen, ob Sie und Ihre Frau steuerpflichtig sind oder nicht. Weitere genaue Einzelheiten können Sie auch der Broschüre des Bundesfinanzministeriums „Das Alterseinkünftegesetz: Gerecht für Jung und Alt.“ entnehmen. http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4140/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/20176.html?__nnn=true

2. Die Mittel für die Rentenversicherung werden weitgehend durch Beiträge und Bundeszuschüsse aufgebracht. Für Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung sind im Jahr 2009 insgesamt 78,9 Mrd. Euro vorgesehen. Gegenüber 2008 ist das eine Steigerung um rund 0,8 Mrd. Euro. Der Anteil des Rentenzuschusses an den Ausgaben des Bundes liegt derzeit bei 26,5 Prozent und ist damit der größte Ausgabeposten im Bundeshaushalt. Eine Änderung ist nicht geplant.

3. Ein großes Anliegen der Union ist es, die zukünftige Finanzierung in der Pflege generationengerecht, nachhaltig und sozial ausgewogen zu gestalten. Wie das im Detail aussehen wird, ist noch nicht entschieden und obliegt den parlamentarischen Beratungen. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung wird die Einführung von kapitalgedeckten Elementen in der Pflegeversicherung von vielen Experten für sinnvoll gehalten. Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und FDP enthält hierzu aber noch keine eindeutige Festlegung. Vielmehr wird die Einführung einer Kapitaldeckung in Ergänzung zum bestehenden Umlageverfahren Gegenstand der noch einzusetzenden interministeriellen Arbeitsgruppe sein.

Mit freundlichen Grüßen