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Maria Flachsbarth
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Frage von Jan K. •

Frage an Maria Flachsbarth von Jan K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Flachsbarth
Meine Frage bezieht sich auf die Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber.
In den USA hat man durch eine Untersuchung herausgefunden das die Rückstellungen für Anlagenstilllegungen und Rückbau durch Spekulationen im Wert deutlich gefallen sind.Ich empfehle den Telepolis Artikel -> http://www.heise.de/tp/blogs/2/140903.
Meine Frage;
Ist bekannt wie es sich mit den Rückstellungen bei deutschen Kraftwerksbetreibern verhält?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kraft,

die Energieversorgungsunternehmen sind auf der Grundlage des Atomrechts sowie handels- und bilanzrechtlicher Vorschriften verpflichtet, für die Entsorgung von radioaktiven Betriebsabfällen und bestrahlten Brennelementen sowie für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken Rückstellungen zu bilden (auf der Passivseite der Bilanz). Den Rückstellungen stehen auf der Aktivseite der Bilanz entsprechende Mittel gegenüber. Die Höhe der Rückstellungen ist den Konzerngeschäftsberichten zu entnehmen.

Nach den Vorschriften des deutschen Rechts werden die Mittel von den Energieversorgungsunternehmen selbst verwaltet und sind unter Berücksichtigung des Risikos der Anlagemöglichkeiten so zu investieren, dass sie zum entsprechenden Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Dieser wird in der Endlagervorausleistungsverordnung, die die Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle regelt, festgelegt und erhoben, wenn ein bestimmter Aufwand entstanden ist, so etwa für den Erwerb von Grundstücken, Planung und Erkundung von Standorten oder die Errichtung des Endlagers.

Zudem wird die Bildung von Rückstellungen sowie ihre bedarfsgerechte Verfügbarkeit in regelmäßigen Abständen durch Wirtschaftsprüfer überprüft und testiert. Dabei werden auch Entwicklungen am Finanzmarkt, die für die Bildung von Rückstellungen relevant sein können, berücksichtigt. Insofern gibt es also eine laufende Kontrolle. Weiterhin muss nicht nur die Kernkraftwerksbetreibergesellschaft, sondern auch die Konzernmuttergesellschaft für das Vorhandensein der Mittel einstehen. Schließlich liegen laut Bundeswirtschaftsministerium keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die derzeitige Finanzkrise die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung gefährdet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Flachsbarth