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Frage von Barbara U. •

Frage an Marcus Weinberg von Barbara U. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Weinberg,

Die DB kündigt über die Medien vollmundig an, Drohnen gegen Sprayer einsetzen zu wollen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgen diese Einsätze? Voll funktionsfähige Geräte, die in der Luft stehen bleiben und fotografieren oder filmen können, gibt es bereits ab 250 Euro zu kaufen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte deshalb schon vor Jahresfrist vor einem "Kamera-Ausflug in Nachbars Garten" gewarnt. Haben Politiker schon einen Gedanken daran verschwendet, was passieren wird, wenn sich Sprayer derartige ebenfalls besorgen, um das Ganze aufzumischen?Die Schadenssummen, die der Städtetag und auch die Verkehrsbetriebe verbreiten, sind weder nachvollziehbar, noch glaubwürdig; denn die Bundespolizei, die die Schäden der DB verfolgt, hat kein System, was doppelte oder mehrfach gestellte Strafanträge an unterschiedlichen Orten zusammenfügt. Auch die Sokos der Landespolizei hat keine Datenbank, aus der hervor geht, wie hoch die tatsächliche Höhe des Schadens war und welcher Geschädigte zwar Schadensersatz bekommen, diesen aber nicht für die Beseitigung eingesetzt hat(te), was er auch gar nicht braucht. Sollten zur Wertevermittlung in der Jugendarbeit nicht vorrangig Pädagogen statt Polizei und Drohnen eingesetzt werden?

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Frau Uduwerella,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de, in der Sie zwei Fragen aufwerfen: Einerseits den Einsatz von Drohnen durch die Deutsche Bahn zum Schutz ihrer Eisenbahnflotte und andererseits die Wertevermittlung in der Jugendarbeit.

Aufgrund der verschiedenen Themengebiete möchte ich die Beantwortung Ihrer Fragen inhaltlich voneinander trennen.

Die Deutsche Bahn hat im vergangenen Jahr mehrere Millionen Euro für die Beseitigung von Graffitis ausgegeben. Um sowohl den Schaden für die Deutsche Bahn so gering wie möglich zu halten als auch um ein angenehmeres Reisen der Fahrgäste zu ermöglichen, wird derzeit angedacht, nicht nur „feste“ Überwachungskameras, sondern auch sogenannte Drohnen über dem Firmengelände der Deutschen Bahn einzusetzen, um dieses abzusichern. Die Sicherung des Firmengeländes hat dann jedenfalls immer unter strenger Achtung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu geschehen, die Regeln der Verwendung dieser Aufnahmen sind dabei streng zu reglementieren. Hier gilt es, ein angemessenes Verhältnis des Einsatzes von Drohnen und der Privatsphäre der Fahrgäste gegenüber der Bewachungsintensität zu finden.

Weiterhin sprechen Sie die Wertevermittlung in der Jugendpolitik an. Jedem jungen Menschen, insbesondere aber Jugendlichen mit erschwerten Startbedingungen, muss die Chance gegeben werden, sein Potenzial voll und ganz auszuschöpfen. Dabei wollen wir sie fördern und ihnen unterstützend zur Seite stehen. Ziele der Jugendarbeit sind unter anderem die Förderung der Entwicklung eines jungen Menschen, die Eröffnung von mehr Chancen in Bildung und Beschäftigung sowie die Unterstützung der gegenseitigen Solidarität zwischen der Gesellschaft und den jungen Menschen. Diese Ziele werden beispielsweise durch die Bereitstellung hochwertiger Orientierungs- und Beratungsdienste für junge Menschen sichergestellt oder durch das Angebot hochwertiger Praktika im Rahmen von Bildung und Beschäftigungsprogrammen. In diesem Sinne stimme ich Ihnen zu, dass Pädagogen ein wesentliches Element sind, um den Jugendlichen Werte wie beispielsweise Gesetzestreue, Selbstentfaltung, Solidarität usw. zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund werde ich mich auch in Zukunft weiter für die erfolgreiche Ausgestaltung der Jugendarbeit einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Marcus Weinberg