Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Torsten K. •

Frage an Marco Wanderwitz von Torsten K. bezüglich Kultur

Sie sind Obmann im Bundestagsausschuss für Kultur.

Auch renommierte Verlage fordern Druckkostenzuschüsse, auch nominierte Ausstellungen werden nicht honoriert, Künstler können wegen fehlenden Honorarmitteln Zuarbeiten anderer Künstler nicht bezahlen... Künstler müssen im Gegensatz zu Angestellten im Öffentlichen Dienst, Ärzten, Rechtsanwälten, Notaren... ohne Tarifschutz, ohne Gebührenordnung, ohne Rechtsschutz und ohne Grundsicherung als Grundvergütung unbezahlt in Anspruch genommener Arbeitsleistungen in Kommunikations- und Sozialisierungsprozessen leben und arbeiten. Warum? Ein Sonderangebot ist die Künstlersozialversicherung.

Mitarbeiter der Künstlersozialkasse sagten, dass die Vorgaben der Bundestagspolitiker so restriktiv sind, dass Beuys und van Gogh nicht versichert würden, es dürfen nur Honorareinnahmen im Bereich "leere Kunst" (Zitat) angerechnet werden. Der Bereich Fluxuskunst (Sozial engagierte Kunst) wird ausgegrenzt. Ich fühle mich als Opfer Ihrer Politik.

Welche Problemlösung bieten Sie und Ihre Partei mir und anderen an?

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kulick,

vorabschicken möchte ich der Beantwortung Ihrer Anfrage, dass ich von mir nicht nachprüfbar mglw. getätigte Aussagen vom Hörensagen seitens Mitarbeitern der Künstlersozialkasse nicht kommentieren werde.

Der Kunstbegriff des KSVG, ein unbestimmter Rechtsbegriff, das ist die Vorgabe des Gesetzgebers, wird durch die Künstlersozialkasse, die Verwaltung, praktisch angewandt, beeinflußt durch die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit. Die hypothetische Anerkennung von Beuys oder van Gogh als Künstler stünde nach allem vorliegenden Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen außer Frage. Auch die Fluxuskunst fällt unzweifelhaft unter die o.g. gesetzliche Definition von Kunst.

Die Künstlersozialversicherung ist in die gesetzliche Sozialversicherung entgegriert und knüpft daher folgerichtig an eine Berufstätigkeit an. Die künstlerische Betätigung muss also erewerbsmäßig sein, d.h. sie muß subjektiv auf Einkommenserzielung gerichtet sein, und sie muß objektiv geeignet sein, zum Lebensunterhalt zumindest beizutragen. Hier könnte mglw. Ihr/ein Problem liegen. Die genannte Begründung halte ich aber für schlüssig.

Die Künstlersozialversicherung trägt mit ihrer Anlage und Ausgestaltung gerade der Einkommensschwäche vieler selbständiger Künstler und Publizisten Rechnung. Ich will stellvertretend die Übernahme der Hälfte der Beiträge durch die Verwerter bzw. den Bund und damit die Steuerzahlergemeinschaft nennen.

Nach alledem sehe ich erwerbsorientierte Fluxuskünstler weder in einer "Opferrolle", noch die Erforderlichkeit, Lösungen für nicht vorhandene Probleme anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz

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Marco Wanderwitz
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