Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Jens F. •

Frage an Marco Wanderwitz von Jens F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

unsere Bürgerinitiative zur Geschwindigkeitsbegrenzung vor unseren zwei (in Kürze drei Schulen) auf Tempo 30 (so wie früher bereits über Jahrzehnte vorhanden) mittels eines Antrages auf strassenverkehrsrechtliche Anordnungen gemäss § 45 StVO ist vorerst am Widerstand der Behörden gescheitert.

Unter anderem argumentiert man mit fehlendem Unfallgeschehen im Bereich. Was halten Sie von derartiger Argumentationspraxis, für die es auch weitere Beispiele gibt ?

Dass es auch anders geht, beweisst die benachbarte Stadt Gössnitz im Kreis Altenburger Land, die ihre hindurchlaufende Bundesstrasse 93 sogar im gesamten Stadtgebiet verkehrsberuhigt hat.

Meinen Sie auch, dass es an der Zeit wäre, die Strassenverkehrsordnung dahingehend zu ändern, dass vor Schulen und auf Schulwegen generell Tempo 30 gefahren werden darf und der Willkür der Behörden in dieser Frage vom Gesetzgeber ein Ende bereitet wird ?

Leider müssen wir hier vorerst unsere Kinder weiterhin dem rasanten Strassenverkehr einer Bundesstrasse in einer Ortsmitte aussetzen, in der unübersichtlichster Strassenverlauf auf höchsten Querungsbedarf für Schulkinder und Fußgänger treffen.

Es grüsst Sie freundlich J. Fleischhauer

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fleischhauer,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage.

Ich schlage vor, wir setzen uns einmal zum Gespräch zusammen. Ich denke, wir werden eine Lösung finden, zu der ich gern beitrage.

Grundsätzliche Regelungen halte ich für die schlechtere Lösung.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Wanderwitz

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Marco Wanderwitz
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