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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Ch. E. •

Werden auch Vornamen bei der Namensrechtsreform leichter zu ändern sein?

Sehr geehrter Herr Buschmann!
Ich wurde 1963 als Hausgeburt geboren.Meine Mutter wählte die Hausgeburt, da sie als „ledige Mutter“ Angst vor einem rüden Umgang in den Entbindungskliniken der 60er Jahre hatte.Die Hebamme hatte damals die Pflicht der Anmeldung des Kindes.Leider hat die Hebamme meinen Namen falsch eingetragen.Eine Änderung war nicht mehr möglich,da meine Mutter das Formular unterschrieben hatte. Seit ich denken kann lebe ich mit zwei Namen, dem offiziellen in Dokumenten und den meine Mutter für mich aussuchte, im privaten Bereich.Als Jugendliche dachte ich immer, dass es vielleicht irgendwann einfacher wird, aber es ist eher das Gegenteil der Fall.Immer muss ich entscheiden, wie ich mich vorstelle.Mit meinem Namen oder mit meinem "Pass-Namen".Irgendwann kommt immer der Punkt an dem ich wieder die Geschichte meiner unehelichen Geburt ...etc. erzählen muss. Ich bin es einfach leid und wünsche mir einfach nur so zu heißen wie ich gemeint war. Es handelt sich um 2 Buchstaben!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau E.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet. Es ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen - und deshalb wird es Zeit, dieses Recht zu ändern! Letzte Woche habe ich den Gesetzentwurf für das neue Namensrecht zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt.

Damit geben wir Ehepartnern mehr Wahlfreiheit, zum Beispiel einen gemeinsamen Doppelnamen als echten Familiennamen zu tragen. Auch Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern. 

Weiterhin gilt: Wir Freie Demokraten wollen das Namensrecht umfassend reformieren und die individuelle Wahlfreiheit stärken. Das zuständige Bundesministerium des Innern wird hierzu ebenfalls in dieser Legislatur Reformvorschläge vorlegen, welche die Lage von Betroffenen einbeziehen wird. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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