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Marco Buschmann
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Frage von Horst S. •

Warum keine Beweislastumkehr bei Clanvermögen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
die Medien sind voll davon: Kriminelle Clans betreiben Geldwäsche in Deutschland in Milliardenhöhe, dies weil unsere Gesetze ein Eldorado für Geldwäscher sind. Anstatt die Beweispflicht für den Vermögensnachweis umzukehren, müssen Fahnder nachweisen, dass das Geld verbrecherisch erworben wurde. Ein zeitraubendes, länderübergreifendes und oft im Sande verlaufendes Verfahren. Teils unmöglich. Italien macht es uns vor: Der Vermögensinhaber ist nachweispflichtig. Kann er nicht belegen, dass das Vermögen legal erworben wurde, wird es vom Staat eingezogen. Die längst überfällige Gesetzesänderung in Deutschland würde mehrheitlich vom Volk begrüßt, die Polizei wird entlastet, die Erfolgsrate steigt und der Staat wird finanziell entlastet

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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für Bundesfinanzminister Christian Lindner ist die Bekämpfung von Finanzkriminalität ein zentraler Punkt seiner finanzpolitischen Agenda. Effektive Bekämpfung der Geldwäsche, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung sowie eine effektive Sanktionsdurchsetzung haben oberste Priorität. Der Bundesfinanzminister hat deshalb vorgeschlagen, die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche strukturell unter dem Dach einer neuen Bundesbehörde neu zu ordnen und so effektiver und schlagkräftiger zu machen. Dieses Anliegen teile ich nachdrücklich.

Auch mit den Mitteln des Strafrechts wird die Bekämpfung der organisierten Kriminalität effektiver gestaltet. Der Tatbestand der Geldwäsche wurde 2021 erheblich ausgeweitet. Bereits im Jahr 2017 wurde das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung reformiert. § 73a StGB ermöglicht nun eine sogenannte erweiterte Einziehung von Vermögen, wenn eine rechtswidrige Vortat vorliegt.  Der Richter muss hierfür lediglich überzeugt sein, dass das betreffende Vermögen aus einer Straftat stammt. Nicht vorausgesetzt wird, dass das die Vermögensgegenstände aus einer bestimmten anderen aufgeklärten Straftat stammen. Mit dieser Reform wird die Einziehung verdächtiger Vermögenswerte erheblich erleichtert. Das zeigen auch die Rückmeldungen aus der Praxis und die erhöhten Einziehungssummen der letzten Jahre.

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Marco Buschmann MdB

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