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Marco Buschmann
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Frage von Christian S. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, hat das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung die Stellung von Urhebern verbessert?

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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit dem „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung", das 2016 von der damaligen Großen Koalition verabschiedet wurde, hat der Gesetzgeber die rechtliche Stellung von Urhebern gestärkt. Beispielsweise wurde Urhebern ein Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren eingeräumt, auch wenn er einem Dritten die ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Werk gegen eine Pauschalvergütung übertragen hat. Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass der Urheber keine angemessene Vergütung für die Nutzungsrechte an einem Werk erhält. Darüber hinaus wurde Urhebervereinigungen ein Verbandsklagerecht bei Nichteinhaltung bei Nichteinhaltung der mit ihnen vereinbarten Regeln durch Werknutzer gegeben.

Als Fortschrittskoalition haben wir vereinbart, uns beim Urheberrecht für fairen Interessenausgleich einzusetzen. Wir wollen die
Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte verbessern, auch in digitalen Märkten. Dabei ist zu beachten, dass das Urheberrecht zunehmend europäisch geprägt wird. In diesem Rahmen werden wir auch die bisherigen Regelungen auf nationaler Ebene evaluieren. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann

Mitglied des Deutschen Bundestages

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