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Marco Buschmann
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Frage von Katja P. •

Änderung Abstammungsrecht

Sehr geehrter Herr Buschmann,
meine Frau und ich erwarten unseren Sohn Anfang März. Er ist durch eine private Samenspende entstanden. Nun stellen wir uns die Frage, ob wir noch eine leidige Stiefkindadoption anstreben müssen oder ob es sich lohnt zu warten? Wann ist denn mit der Änderung zu rechnen und greift sie auch für Familien rückwirkend mit Kindern?
Ich danke Ihnen vorab für Ihre Antwort.

Liebe Grüße

Familie P.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Fortschrittskoalition eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Als Bundesjustizminister habe ich bereits deutlich gemacht, dass auch die Modernisierung des Abstammungsrechts dazugehören wird. Dazu wurde auch bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt (abrufbar unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/240115_Eckpunkte_Abstammungsrecht.html?nn=110490)

Die derzeitig aufwändige Stiefkindadoption soll in der Tat entfallen. Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden. Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sog. Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden – so wie auch ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann.

Für Kinder (wie Ihres), die nach Einführung der „Ehe für alle“ und vor Inkrafttreten der Reform in Ehen von zwei Frauen hineingeboren wurden, soll die Anerkennung der Mutterschaft durch die Ehefrau der Geburtsmutter ermöglicht werden, sofern eine Adoption noch nicht erfolgt ist. Die Mutterschaft kraft Ehe soll hingegen keine Rückwirkung entfalten.

Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich alles Gute. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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