Portrait von Marco Bülow
Marco Bülow
Die PARTEI
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Marco Bülow zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Marcos S. •

Frage an Marco Bülow von Marcos S. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag,

wie rechtfertigt die Bundesregierung die Umsetzung von Artikel13 auf EU-Ebene gegenüber uns Bürgern, nach welchem jeder noch so kleine Webseitenbetreiber und Anbieter von Diensten (beispielsweise Foren, Nachrichtenportale und Onlineshops) zukünftig das Einverständnis für die Nutzung von Fotos, Videos und schriftlichen Inhalten, seitens ihrer Nutzer von allen Rechteinhabern einholen muss?

Portrait von Marco Bülow
Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrter Herr Schnalke,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Datenschutz und Handhabung dessen von Kleinunternehmer*innen und engagierten Bürger*innen.

Leider bin ich kein Fachpolitiker für Digitales oder Verbraucherschutz, vielmehr liegen meine Themenschwerpunkte auf der Umweltpolitik, der Sozialpolitik und dem Lobbyismus. Dennoch möchte ich kurz auf Ihre Frage eingehen. Ich nehme an, dass Sie sich auf Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beziehen.

Auch bin ich kein Mitglied der Bundesregierung, sondern des Bundestages, und kann über die Rechtfertigung der Bundesregierung wenig Auskunft geben.

Wir müssen uns immer wieder bewusst machen, dass es sich bei der DSGVO um einen unglaublichen rechtlichen Vorstoß handelt. Wo bisher ein Wirrwarr aus Regelungen bestand und die das Internet dominierenden Großkonzerne ihre eigenen Regeln durchsetzen konnten, die ihr Geschäft mit den Daten möglichst wenig berührten, ist nun eine gesamteuropäische Verordnung in Kraft, die endlich klare Richtlinien festlegt und den Missbrauch von Daten bestraft. Um Privatsphäre heute noch effektiv zu schützen braucht es eine solche Verordnung, braucht es rechtlich verbindlichen und gesamteuropäischen Datenschutz. Nun wird Bürger*innen wesentlich mehr Mitspracherecht auf die Verarbeitung und Speicherung ihrer Daten eingeräumt und so die informationelle Selbstbestimmung gestärkt.

Und trotzdem muss ich Ihnen zustimmen. Denn leider wurde die neue Rechtsordnung und die damit einhergehenden notwendigen Veränderungen auf den Webseiten der Unternehmer*innen weder rechtzeitig, noch ausreichend vermittelt. Das Gesetz wurde bereits 2016 verschiedet und statt eine großen Aufklärungskampagne zu starten und die Bürger*innen frühzeitig und umfassend zu informieren, ließ man die Übergangszeit von zwei Jahren verstreichen. Vor allem die Kleinunternehmer*innen, ohne IT-Abteilung und finanzielle Mittel für professionelle Hilfe zur Anpassung der Webseite, wurden überrascht. In diesem Sinn brauchen wir nun eine Einschränkung der Abmahnungen bei Unternehmen, deren Geschäftsmodell nicht primär auf Datenverarbeitung beruht, wie zum Beispiel durch einen "Freischuss". Auch müssen öffentliche Beratungsstellen ausgebaut werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow