
Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, Wärmepumpen in der Strompreisbremse gesondert zu berücksichtigen.
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Kaminski
Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, Wärmepumpen in der Strompreisbremse gesondert zu berücksichtigen.
Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, Wärmepumpen in der Strompreisbremse gesondert zu berücksichtigen.
Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, Wärmepumpen in der Strompreisbremse gesondert zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung arbeitet zur Zeit mir Hochdruck an einer Strompreisbremse, durch die ein vergünstigtes Basiskontingent zur Verfügung gestellt werden soll.
Eine rückwirkende Anwendung der höheren Vergütungssätze zum Jahresbeginn ist leider aufgrund EU-beihilferechtlicher Regelungen nicht möglich.
Die neuen Vergütungssätze greifen für Anlagen, die frühestens am zweiten Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes, dem 30.07.2022, in Betrieb genommen wurden.